SPD-Kreistagsfraktion fordert Innenminister Strobl (CDU) auf, die Landesförderung für die DLRG deutlich zu erhöhen

Veröffentlicht am 04.11.2018 in Fraktion

Als völlig unzureichend bezeichnet die SPD-Kreistagsfraktion Bodenseekreis die in einem Antwortschreiben von Innenminister Thomas Strobl dargestellte bisherige Landesförderung nach Maßgabe des Rettungsdienstgesetzes. Mit der Erhöhung der Planansätze in den Jahren 2018 und 2019 um rund 2 Mio. Euro könnten die notwendigen Investitionsmaßnahmen für dringend Infrastrukturprojekte im Rettungsdienst nur unzulänglich befriedigt werden. Für die beiden Landesverbände der DLRG sind gerademal 174.00 Euro für Bauvorhaben und 550.00 Euro für die Ausstattung der Wasserrettung mit Rettungsmittel als zusätzliche Fördermittel eingestellt. „Ein Vergleich zur unbestrittenen notwendigen Ausstattung und Förderung  der Feuerwehren, zeigt die Ungleichbehandlung“, so Zeller, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion Bodenseekreis. Im Übrigen würden die beiden DLRG-Landesverbände Baden und Württemberg auf der Grundlage ihres Ausstattungskonzepts und nach einsatztaktischen Gesichtspunkten eigenverantwortlich über die konkrete Mittelverteilung auf ihre Untergliederungen entscheiden, schreibt Strobl. Für Zeller ändert diese Feststellung jedoch nichts an der grundsätzlich unzureichenden Landesförderung für Rettungsmittel und Infrastrukturmaßnahmen. Es könne nicht sein, dass Ausrüstungen und Investitionen sowie die Kosten für die Ausbildung im Wesentlichen durch die DLRG selbst getragen werden müsse. 

Für den Bereich des Katastrophenschutzes stellt das Land den DLRG-Gliederungen Fahrzeuge und Ausstattungen für die Mitwirkung im Katastrophenschutz zur Verfügung, die jeweils auch für organisationseigene Zwecke genutzt werden können. Für den Unterhalt dieser Fahrzeuge und Ausstattungen gewährt das Land jährlich pauschalierte Landeszuweisungen. Diese betrugen im Jahr 2017 für den Fachdienst Wasserrettung landesweit 43.770 Euro. „Nicht ausreichend“, wie Zeller meint. „Und das ist dem Innenministerium bekannt.“

Nachdem Strobl (CDU) offensichtlich nicht gewillt ist, die DLRG tatsächlich nachhaltig zu fördern, hatte Zeller eine wie auch immer geartete „Gebühr“ für Bootseigener ab einer bestimmten Größe in der Höhe von jährlich 10-20 Euro ins Spiel gebracht. Dazu müsste das Kommalabgabengesetz (KAG) geändert werden,  das derzeit keine Rechtsgrundlage für eine Abgabenerhebung in einem gemeindefreien Gebiet wie dem Bodensee vorsehe. Auch sieht Strobl keine rechtliche Grundlage für eine Gebührenerhebung. Für die SPD-Kreistagsfraktion ist dies ein schwacher Kanzleitrost. Sie fordert den Innenminister auf, nach Wegen zu suchen, entweder die Landesförderung für die DLRG deutlich zu erhöhen oder aber die rechtlichen Voraussetzungen für eine Beteiligung von Bootsinhabern zu schaffen. „10 Euro jährlich mehr bringen niemanden an den Rand einer Existenzsicherung“, ist sich die SPD-Kreistagsfraktion sicher.

Nachdem für Schadensereignisse und Notfälle auf dem Bodensee die Wasserschutzpolizei zuständig sei, sowie im Rahmen der Beauftragung durch das Land die Feuerwehren und die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), ist die Aufgabenwahrnehmung der Wasser- und Seenotrettung auf dem Bodensee in einer Gemeinsamen Konzeption des Sozialministeriums und des Innenministeriums, in Abstimmung mit den DLRG Landesverbänden Baden und Württemberg am 20. Januar 2005 festgelegt worden. Strobl behauptet nun: „Das Anliegen, daran etwas zu ändern, wurde seitens der DLRG bislang nicht an das Innenministerium herangetragen.“ Zeller bestreitet diese Aussage vehement, da er über andere Erkenntnisse verfüge.

„Offensichtlich scheint die Kommunikation zwischen Innenminister Thomas Strobl und der DLRG in Baden-Württemberg nicht so  richtig zu stimmen“, stellt Zeller fest. Denn sonst könnte Strobl nicht in seiner Antwort auf sein Schreiben behaupten, dass  die DLRG bislang nicht ihr Anliegen einer Änderung der Wasser- und Seenotrettung auf dem Bodensee an das Innenministerium herangetragen hätte.

 

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